Ladekranausbildung
Der Unternehmer ist verpflichtet, auf jedem von ihm eingesetzten Ladekran, eine gesonderte Einweisung des Fahrers durchzuführen. Desweitern hat er einen schriftlichen Fahrauftrag zu erteilen, welcher im jeweiligen Befähigungsnachweis (Kranschein) einzutragen ist. Ebenso ist der Unternehmer verpflichtet, eine jährliche Unterweisung durchführen zu lassen,
die ebenfalls im Befähigungsnachweis zu dokumentieren ist.
Welche Voraussetzungen werden für den Erwerb des Kranscheines benötigt?
Eine gültige Fahrerlaubnis für das entsprechende Kranfahrzeug.
Beim Ersterwerb mindestens 18 Jahre alt sein
und die entsprechende gesundheitliche Eignung haben.
Welche Ausbildungsinhalte werden vermittelt?
+ UVV
+ Sicherheitsregeln
+ Gesetzl. Vorschriften
+ Vorschriften für die Handhabung und Bedienung
+ Persönliche Schutzausrüstung
+ Sicherheitseinrichtungen am Ladekran
+ Baugruppen von Ladekränen
+ Aufstellen - Abstützen - Unterbauen
+ Richtige Handhabung und Umgang mit der angeschlagenen Last
+ Traglasttabellen- und Diagramme
+ Handzeichen
+ Verhalten bei Störungen und Fehlern
+ Pflege und Wartung
+ Praktische Übungen
+ Abschlussprüfungen in Theorie und Praxis
Nach entsprechend erfolgreicher theoretischen und praktischen Prüfungen -
Aushändigung des von der BG anerkannten persönlichen Befähigungsnachweises (Kranschein).