Jährliche Sicherheitsunterweisung Gefahrgut
Das ADR und die GGVESB, sowie zahlreiche nationale Vorschriften fordern für alle am Gefahrguttransport Beteiligten,
eine jährliche Schulung!
Beteiligte sind nach ADR und GGVSEB: Absender, Beförderer, Empfänger, Verlader, Befüller, Betreiber, Entlader, Auftraggeber, Hersteller, Betroffener, Fahrzeugführer und Schiffsführer.
Im ADR 2011 sind erstmals die Pflichten des Entladers genannt.
Diese Schulung richtet sich an alle, die vor, während und nach einem Transport mit Gefahrgut zu tun haben.
Wir übernehmen das für Sie und stehen mit Rat und Tat, Ihrem Unternehmen zur Seite