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FAHRENSOHN AKADEMIE

 
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Hallenkran - Ausbildung


 

 

 

Zum Führen eines Hallenkran dürfen Unternehmen nur Personen/Kranführer beauftragen, die unterwiesen sind und ihre Befähigung in einem Führerschein/Fahrausweis für Krananlagen dokumentieren und somit nachweisen können.


 

 
 
 

Voraussetzungen


 

+ 18 Jahre
 
+ körperliche und geistige Eignung
 
+ Gesundheitsprüfung nach G 25 (Arbeitsmedizinischer Dienst)


 
 
 
Wir erstellen Ihnen gerne ein kostenloses detailliertes Angebot inkl. Schulungsablauf.