Hallenkran - Ausbildung
Zum Führen eines Hallenkran dürfen Unternehmen nur Personen/Kranführer beauftragen, die unterwiesen sind und ihre Befähigung in einem Führerschein/Fahrausweis für Krananlagen dokumentieren und somit nachweisen können.
Voraussetzungen
+ 18 Jahre
+ körperliche und geistige Eignung
+ Gesundheitsprüfung nach G 25 (Arbeitsmedizinischer Dienst)
Wir erstellen Ihnen gerne ein kostenloses detailliertes Angebot inkl. Schulungsablauf.