Aufgaben des externen Gefahrgutbeauftragten
Verladen oder transportieren Sie Gefahrgut?
Ab einem
Jahresumschlag von 50 t
und mehr verlangt der Gesetzgeber die Bestellung eines
Gefahrgutbeauftragten in Ihrem Unternehmen.
Gerade der Umgang mit Gefahrenstoffen verlangt ein hohes Maß an Fachkenntnis und permanent aktualisiertes Hintergrundwissen in den Vorschriften des ADR.
Gerne möchten wir Sie dabei entlasten, damit Sie sich weiterhin erfolgreich
mit Ihrem Kerngeschäft befassen können.
Wir übernehmen die Pflichten des Gefahrgutbeauftragten in Ihrem Unternehmen.
- Ermittlung des Gefahrenpotentials
- Mitarbeiterunterweisungen
- Aktualisierung der Rechtslage
- Erstellung eines Jahresberichts
kostengünstig und praxisorientiert, ohne Störung des Betriebsablaufs.
Lassen Sie sich von uns in einem
kostenlosen
Erstgespräch beraten.